FAQ

FAQ

Alkohol

Alle Alkoholischen Getränke, außer Wein und Bier, sind für u18 tabu! Damit wir im Club wissen, dass ihr unter 18 seid, bekommt ihr am Eingang einen Stempel. Wer den Stempel abwischt erhält Hausverbot! Wer sich sich von älteren Freunden Spirituosen bringen lässt erhält Hausverbot. Das gleiche gilt für den Beschaffer. Zusätzlich werden generell alle Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz dem Jugendamt gemeldet.
Generell gilt:
Kein Einlass für angetrunkene Personen. Offensichtlich angetrunkenen Gästen schenken wir keinen Alkohol mehr aus.

In der gesamten Kantine herrscht absolutes Rauchverbot! Wer rauchen will und bereits 18 Jahre alt ist kann dies im Eingangsbereich vor der Türe tun.
In Gaststätten, Diskotheken oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Wir als Betreiber der Kantine sind angewiesen bei Verstoß entsprechend zu handeln (seit 1. September 2007, Rauchverbot lt. §10 (1) Jugendschutzgesetz).

Der Verkauf und Konsum von illegalen Drogen und Substanzen führt in jedem Fall zu sofortigem Hausverbot und einer Anzeige bei der Polizei.

Die Öffnungszeiten stehen immer aktuell in unseren Programmpunkten.

Den Eintrittspreis für die jeweilige Veranstaltung findet ihr unter den Programmpunkten.

Wenn nichts anderes angekündigt wurde bekommt ihr die Tickets an der Abendkasse.

Vorverkaufsstellen (falls angekündigt):

Augsburg:

–       AZ Kartenservice, Maximilianstr. 3, Rathausplatz Augsburg

Bundesweit: 

–       an allen VVK Stellen, die CTS/Eventim Tickets vertreiben

Online:

–       siehe TICKETLINK (Dropdownmenü) IM MENÜ OBEN  und auf EVENTIM

Obwohl wir uns größte Mühe geben benötigen unsere Kasse und die Garderobe etwas Zeit. Ist unsere Aufnahmekapazität erschöpft müssen wir den Einlass so lange stoppen. Wir bitten um euer Verständnis! Bei ausverkauften Clubveranstaltungen gibt es meist ab 1.00h wenn Leute wieder gehen eine Abendkasse – hierauf aber keine Gewähr!

Bitte füllt das Formular aus, und wir werden sehen ob das Gesuchte gefunden wurde.

Wurde der Gegenstand an der Garderobe abgegeben?

Nicht abgeholte Jacken und Fundstücke/Liegengelassenes können am nächsten Club- oder Konzertöffnungstag abgeholt werden -> siehe Programm auf der Homepage. Für eine Ausgabe zwischen den Öffnungstagen verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro!

Nicht abgeholte Jacken an der Garderobe oder liegengebliebene Kleidungsstücke werden in der Regel 4 Wochen aufbewahrt und können an der Garderobe abgeholt werden!

Fundsachen wie Handys, EC-Karten, Ausweise etc. werden in der Regel auch  4 Wochen aufbewahrt und können bei den Türstehern abgeholt werden.

Leider nein! Wir befinden uns aber direkt im Stadtzentrum mit Dönerbuden, Thai-Imbiss und McDonalds in Laufdistanz 3min.

Durchsagen gibt es bei uns grundsätzlich nicht!

Ihr seid eine junge, aufstrebende Band aus Augsburg oder naher Umgebung? Dann bewerbt euch über das Kontaktformular auf unserer Homepage. Bewerbungen von kleineren überregionalen Bands können wir leider nicht annehmen.

Wir sind ein großer Betrieb und suchen damit oftmals neues Personal. Schreibt uns doch einfach eine Nachricht im Kontaktformular.

Die aktuelle Kantine liegt im Keller und hat leider keinen Personenaufzug! Somit leider nicht Rollstuhl-tauglich. Es müssen ca. 40 Treppenstufen überwunden werden.

Die meisten Fragen rund um die Kantine haben wir hier zum nachlesen für euch beantwortet.

HIER DANN NOCH ALLES WEITERE WICHTIGE:

Hier muss zwischen Diskoveranstaltungen und Konzerten unterschieden werden:

Diskothek

Ab 18 Jahren bis Veranstaltungsende! U18 haben seit dem 03.12.2010 keinen Zutritt mehr zur Diskothek, auch nicht mit Aufsichtsübertragungen und oder Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Ausnahmen sind gekennzeichnete Parties wie Schulbälle oder Oberstufenparties.
Um als Minderjähriger bis nach 24:00 Uhr bleiben zu können, sind folgende Dokumente bei der Security abzugeben:
– Das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Muttizettel)
– Eine Kopie des Ausweises eines Elternteils
– Eine Kopie des Ausweises des minderjährigen Gasts (Aufsicht 2:1 möglich)
– Eine Kopie des Ausweises des volljährigen Aufsichtsführenden
WICHTIG: Die Originale der Ausweise von Punkt 3 & 4 müssen zur Überprüfung mitgeführt werden, es werden jedoch nur die Kopien abgegeben.

Konzerte

Unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Unter 16 Jahren nur mit Kinderausweis und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ODER der Kopie des Ausweises eines Erziehungsberechtigen mit einem Schreiben, dass den Besuch des Konzertes erlaubt. Der Besuch der Diskothek nach dem Konzert ist nicht gestattet! 

16 – 17 Jahre: Mit Personalausweis und bis Konzertende bzw. 00 Uhr

Ab 18 Jahren: Mit Personalausweis und bis zum Schluss.

 
!!! Bitte denkt daran immer einen amtlichen Lichtbildausweis (kein Schülerausweis)  dabei zu haben. Wer ohne Ausweis erscheint wird leider nicht reingelassen und eine Rückerstattung des Konzertkartenwerts, der Reisekosten oder Auslagen ist nicht möglich !!!